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Vertragsrecht

Das Verbot von Insichgeschäften im neuen französischen Schuldrecht

Das Verbot von Insichgeschäften im neuen französischen Schuldrecht

Im Rahmen der am 01.10.2016 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform hat Frankreich ein neues Vertretungsrecht, und insbesondere das generelle Verbot von Insichgeschäften eingeführt (Art. 1161 des neuen französischen Zivilgesetzbuches, „Code civil“).

Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung: Vereinheitlichung und Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts

Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung: Vereinheitlichung und Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts

Nach langen Verhandlungen hat das Europäische Parlament am 14. April 2016 die VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) beschlossen. Die Verordnung ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten. Anwendbar wird sie ab dem 25. Mai 2018 sein. Sie gilt unmittelbar in jedem EU-Mitglieds­staat.

Das neue französische Vertragsrecht tritt am 01.10.2016 in Kraft

Das neue französische Vertragsrecht tritt am 01.10.2016 in Kraft

Frankreich hat sein Zivilrecht umfassend reformiert. Ausdrückliches Ziel war es dabei, das napoleonische Werk zu modernisieren und dadurch die Attraktivität des französischen Rechts im internationalen Vergleich zu steigern. In der Tat führt die Novellierung zu einer gesteigerten Verständlichkeit des Textes und fördert damit die Transparenz.