Ausschlussfristen gelten auch für die Entgeltfortzahlung – Ansprüche in der Höhe des Mindestlohns verfallen nicht.
(BAG Urteil vom 20.06.2018, 5 AZR 377/17)
Obwohl auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, § 3 Abs. 1 EFZG, nicht wirksam verzichtet werden kann, unterliegt dieser Anspruch dennoch grundsätzlich einer tariflichen oder vertraglich vereinbarten Ausschlussfrist.
Eine solche Ausschlussfrist kann jedoch nicht wirksam den Anspruch auf den Mindestlohn ausschließen § 3 S. 1 MiLoG. Demnach steht einem Mitarbeiter für den Fall, dass er die Ausschlussfrist zur Geltendmachung seiner Ansprüche verpasst, noch immer der Anspruch auf Zahlung des Mindestlohnes während seiner Arbeitsunfähigkeit zu.
Keine Arbeitgeberstellung des Entleihers bei wirksamer Arbeitnehmerüberlassung.
(BAG Urteil vom 24.04.2018, 9 AZR 62/17)
Im Falle einer Arbeitnehmerüberlassung ist der Verleiher Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers. In einem Rechtsstreit zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht gegeben.
Verwirkung eines Urlaubsabgeltungsanspruchs möglich.
(ArbG Karlsruhe Urteil vom 16.03.2018, 7 Ca 214/17)
Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung kann verwirkt werden, wenn zum Zeitablauf (vorliegend: zwei Jahre und vier Monate) ein weiteres Umstandsmoment (vorliegend: seit 2 Jahren eine neue Arbeitsstelle, Stilllegung des Betriebs des ehemaligen Arbeitgebers, Abwicklung anderer Entgeltansprüche ein Jahr zuvor) hinzutritt. Zudem muss der Schuldner darauf vertrauen dürfen, dass er nicht mehr in Anspruch genommen wird.