IPCEI – Was ist das?

Transnationale Vorhaben von einem gemeinsamen europäischen Interesse (Important Project of Common European Interest – IPCEI) erhalten Unterstützung im Wege umfangreicher staatlicher Förderungen. In Schlüssel- und Zukunftsbereichen, wie zum Beispiel der Wasserstofftechnologie, der Batteriezellenfertigung, der Mikroelektronik oder Big Data, können eine Vielzahl von europäischen Forschungszentren und Unternehmen ihre Stärken bündeln und so einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil in diesen Zukunftsmärkten kreieren.

Rechtlicher Hintergrund.

Die Rechtsgrundlagen für derartige IPCEI sind nur unvollständig ausgebildet. Es handelt sich um ein sehr neues Instrument, das seine grundlegenden rechtlichen Anker in Art. 107 Abs. 3 lit. b) AEUV und der IPCEI-Mitteilung der EU-Kommission hat. Diese liefern jedoch nur Anhaltspunkte, welche Voraussetzung für die Etablierung eines IPCEI gelten. Im Übrigen ist der rechtliche Rahmen für die Etablierung eines IPCEI aufgrund der Aktualität und Neuheit des Tools vor allem auf Praxiserfahrungen gegründet, welche die Generaldirektion Wettbewerb in den IPCEI-Verfahren Microelectronics und Battery Value Chain sammeln konnte.

Ein IPCEI muss danach einen Beitrag zu den strategischen Zielen der EU leisten, mehrere EU-Mitgliedstaaten müssen daran beteiligt sein, eine Co-Finanzierung durch die beteiligten Unternehmen erfolgen, positive Spillover-Effekte müssen in der gesamten EU bewirkt werden und das Vorhaben muss sehr ehrgeizige Ziele hinsichtlich Forschung und Innovation verfolgen. Es handelt sich also um die Förderung von europäischer Spitzentechnologie.

Dagegen ist nicht ausdrücklich und detailliert normiert, welche Anforderungen die EU-Kommission an eine erfolgreiche IPCEI-Beteiligung stellt und ab wann sie konkret Wettbewerbsverzerrungen sieht und damit ein IPCEI ablehnen würde.

Praktisch bedeutet dies in der rechtlichen Herangehensweise, dass es auf eine Bündelung verschiedener Rechtsgebiete, insbesondere beihilferechtlicher, verfahrens- und europarechtlicher sowie kartellrechtlicher Expertise und gesellschaftsrechtlicher Erfahrung ankommt, die SCHULTE RECHTSANWÄLTE. aufweist.

Dem rechtlich hybriden Tool entspricht die Zusammensetzung der Player, da in praktischer Weise projektbezogen Wissenschaft und Praxis in besonderer Weise zusammenfinden.

IPCEI sind „im Kommen“ und neben den schon erwähnten Verfahren Microelectronics und Battery Value Chain stehen insbesondere die Förderung der Wasserstofftechnologie sowie von Big Data im aktuellen Fokus der politischen Entscheider.

Beratungsvorteil bei SR.

SCHULTE RECHTSANWÄLTE. kann aufgrund seiner personalisierten und fokussierten Beratung mit seinem Kernteam im öffentlichen Recht und der begleitenden Ergänzung durch die ausgewiesene Kartellrechtsexpertise und das erfahrene Gesellschaftsrechtsteam IPCEI qualifiziert beraten. Es bestehen praktisch erprobte Erfahrungen, insbesondere im Rahmen des Verfahrens Battery Value Chain und Kontakte zu relevanten Entscheidungsträgern.

Dieser Blogbeitrag wurde von Christoph Just im Zusammenarbeit mit Dr. Felix Neumann erstellt.


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Christoph Just LL.M. ist Partner unserer Sozietät in Frankfurt am Main und Fachanwalt für Steuer- und Verwaltungsrecht. Seine Praxis fokussiert sich auf Prozessführung (staatliche und Schiedsgerichtsbarkeit) wie auch auf regulatory (Umwelt, Energie, Vergabe).