Vorboten der Verbote: diese Woche widmen sich unsere Compliance-Kartographen Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner dem Art. 5 der KI-VO (vulgo: „AI Act“) und legen dar, welche KI-Praktiken der Verordnungsgeber ab dem 2. Februar 2025 stets als verbotswürdig betrachtet. Was das mit ehemaligen RAF-Terroristen, Online-Spielen und Emotionen zu tun hat, warum der Film „Minority Report II – EU Edition“ nur zum Kurzfilm taugt und ob Unternehmen künftig vollständig auf Online-Werbung verzichten müssen (Spoiler: nein!) erfahren Sie in der aktuellen Episode von RECHTSANWALTER & LEBENSKÜNSTNER., dem Compliance-Podcast von SCHULTE RECHTSANWÄLTE.
Verboten gut sind übrigens auch unsere KI-Workshops und Webinare: Anmeldungen für unsere Präsenzworkshops in Hamburg am 4. November 2024 und Frankfurt am 7. November 2024 sind hier möglich: https://www.schulte-lawyers.com/kuenstliche-intelligenz/ki-workshop oder nehmen Sie online an unserem Webinar „KI für den HR-Bereich“ am 13. November 2024 von 10-13 Uhr teil: https://www.schulte-lawyers.com/schulte-events/ki-workshop-hr.
Bei allen Compliance-Fragen stehen Ihnen Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner jederzeit gerne zur Verfügung: RundL@schulte-lawyers.com.
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