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Mit einer Verzögerung von gut anderthalb Jahren nach Ablauf der Umsetzungsfrist ist am 2. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Ab dem 2. Juli 2023 müssen Unternehmen die nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vorgeschriebenen Maßnahmen zum Schutz von Whistleblowern umsetzen. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden sind verpflichtet, ab dem 2. Juli 2023 eine interne Meldestelle bereitzustellen, um Hinweisgebern die Möglichkeit zu geben, Meldungen über Verstöße gegen die in § 2 HinSchG genannten Vorschriften zu ermöglichen. Bei Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden muss die interne Meldestelle spätestens am 17. Dezember 2023 ihren Betrieb aufnehmen.

Was Unternehmen jetzt wissen müssen, erfahren Sie in unserem kostenfreien Webtalk am 6. Juli 2023.

Die Rechtsanwälte Thorsten Walter (Fachanwalt Arbeitsrecht; zertifizierter Datenschützer) und Dr. Kim Manuel Künstner (Kartellrecht und interne Ermittlungen), informieren Sie über Ihre Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und berichten von Gestaltungsmöglichkeiten bei der rechtskonformen Umsetzung im Unternehmen. Melden Sie sich hier unverbindlich für den 6. Juli an:

Wir freuen uns auf Sie!


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