Christoph Just, LL.M.
LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Partner.
Neue Mainzer Straße 28
60311 Frankfurt am Main
T: +49 69 900 26-816
F: +49 69 900 26-999
E: christoph.just@schulte-lawyers.com
Schwerpunkte.
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Vergaberecht
Energiewirtschaft
Umweltrecht
Prozessführung/Streitschlichtung
Mandate.
Jüngst: Millionenschweres internationales Schiedsgerichtsverfahren vor der ICC zu Handelsvertreterabreden im Großprojektgeschäft; div. Verfahren vor ICC und DIS
Vergabenachprüfungsverfahren über Infrastruktur der BOS (Auftragswert > 900 Mio. EUR; "JUVE-Deal des Monats")
Vergabenachprüfungsverfahren um bestimmte Dienstleistungen am Flughafen BER
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in > 80 Arzneinachzulassungsverfahren betreffend sog. Altarzneimittel
Diverse Planverfahren um Tiefgang und Erweiterung von Steinbruchbetrieben, auch gutachterlich zu UVP-Pflicht, raumplanerischen Fragen / Vorrang Windenergie u.a.
290 Mio. EUR post-merger dispute on MBO, drag-along clauses, Aufklärungspflichten von Geschäftsführern gegenüber Gesellschaftern, multi-party proceedings
14 Mio. EUR Rechtsstreit über fehlendes Bauteil im Automotivebereich (Steuerungsmodul mit Standardprogrammierung)
Diverse energiewirtschaftliche Musterverfahren im Eilrechtsschutz und Hauptsacheverfahren über Zugang zu Arealnetzen, über mehrere Instanzen
Sprachen.
Deutsch, Englisch, Französisch
Über.
Christoph Just ist spezialisiert auf die Prozessführung sowie das öffentliche Wirtschaftsrecht, hier u. a. in den Bereichen Energie-, Vergabe- und Umweltrecht. Er berät international tätige Handelsunternehmen, die Bundesrepublik Deutschland und diverse Gebietskörperschaften, sowie Energieversorgungsunternehmen, Unternehmen des produzierenden Gewerbes - insbesondere im Bereich Automotive, Chemie und der Baustoffbranche. Herr Just vertritt seine Mandanten vor Gerichten aller Instanzen und ist in der Schiedsgerichtsbarkeit sowohl als Parteivertreter wie auch als Schiedsrichter tätig. Christoph Just hält Vorträge und Seminare, v. a. zum Energie- und Vergaberecht. Außerdem veröffentlicht Herr Just regelmäßig zu aktuellen Fragen aus seinem Tätigkeitsbereich.
Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/15 nennt Christoph Just einen "häufig empfohlenen Anwalt für öffentliches Recht und für Prozessführung", Chambers & Partners einen "notable practitioner" für Litigation (2010/11). "Best Lawyers" für Handelsblatt-Online führt Herrn Just als einen der 20 führenden Energierechtsanwälte (2009, 2013, 2016) sowie im Bereich Streitschlichtung (2011). Legal 500 nennt ihn eine "ausgezeichnete Empfehlung im Vergaberecht" (2014).
Vita.
Christoph Just, Jahrgang 1968, studierte Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Exeter (England). Seine Referendarzeit verbrachte er u. a. in einer großen deutschen Wirtschaftsrechtssozietät, in Hong Kong sowie am Landeskartellamt des Saarlandes und dem Saarländischen Verwaltungsgericht. Parallel dazu arbeitete Herr Just 1993-1995 am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht am Europa-Institut des Saarlandes. Dort schloss er 1995 einen Postgraduiertenstudiengang im Europarecht ab. Seit 2002 ist Christoph Just Fachanwalt für Steuerrecht, seit 2003 für Verwaltungsrecht. Seit 2006 führt er den Titel LL.M. Seine anwaltliche Tätigkeit begann Christoph Just 1996 in einer großen deutschen Wirtschaftsrechtssozietät, bis er als Partner im Jahr 2000 die Kanzlei SCHULTE RECHTSANWÄLTE. mitbegründete.
Veröffentlichungen.
Das Urteil über das KWKG liefert Präzisierungen, Gastkommentar im energate-Newsletter, energate GmbH, 25. März 2024
Erstattungsfähigkeit von Feuerwehrkosten, Interview mit hr-iNFO, dem Informationsradio für Hessen, gesendet am 25. März 2024
Wirkung der Entscheidung über Aussetzungsantrag erst mit deren Bekanntgabe, Kommentierung zu OLG Bamberg, 04.12.2017 - 8 U 109/17, EWiR 34 Jg. / 14. September 2018, S. 543
Kommentierung der §§ 28, 29 (Energiewirtschaft), §§ 31-31b (Wasserwirtschaft, mit Steinbarth), §§ 44-47, 47a-I (mit Künstner), §§ 97-115a (Vergabekartellrecht), §§ 130, 131 (u. a. öffentliche Unternehmen) GWB, Schulte/Just, Kartellrecht: GWB, EG-Kartellrecht, Kartellvergaberecht, Heymanns, 2. Auflage, 2016.
Anmerkung zu OLG Stuttgart vom 25. Mai 2012, 3 U 193/11 (Begriff der Anlage, § 3 Nr. 1 EEG 2009), RdE 2013, S. 94-95.
Kommunale Werbenetze im Fokus von Kartell- und Vergaberecht, DVBI 2012, S. 416-422.
Informationsfreiheit und Vergaberecht (mit D. Sailer), DVBI 2010, S. 418-424.
Neues Vergaberecht 2009 - Praxisrelevante Änderungen im Überblick (mit D. Sailer), LKV 2009, S. 529-535.
Von Halle über Brixen und Brabant nach Hamburg - Zu den Grenzen des vergabefreien Inhousegeschäfts, 10 Jahre nach "Teckal", EuZW 2009, S. 879-885.